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§§ 328-345
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23 November 2020

Die Übergänge zwischen Verträgen zugunsten Dritter und Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter können sich in der Praxis als fließend erweisen. Hilfreich ist dabei die in der Kommentierung des § 328 BGB eingearbeitete Entscheidungsübersicht, die einzelne Fälle – vom Anwaltsvertrag bis zur Zwangsvollstreckung – diesen Kategorien zuordnet. Die Kommentierung zur Vertragsstrafe führt die Entwicklung in der wettbewerbsrechtlichen, gewerbemietrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu einer zivilrechtlich-systematischen Sicht zusammen.