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§§ 613a-619a
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24 May 2016

Die Neubearbeitung der §§ 613a-619a geht fundiert auf die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Betriebsübergangs sowie des Vergütungsanspruchs und der Vergütungsfortzahlung, die bürgerlich-rechtliche Grundnorm des Arbeitsschutzrechts sowie der Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers ein. Die Rechtsprechung des EuGH und des BAG hat hinsichtlich der Betriebsübergänge eine grundlegende Neuausrichtung erfahren, die für die Praxis wesentliche Änderungen bringt und in der vorliegenden Neubearbeitung fundiert analysiert wird. Bei § 614 ist der Teil zu den selbständigen Dienstverträgen deutlich ausgebaut, bei § 615 sind die Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes erläutert. § 619a wurde grundlegend überarbeitet.