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§ 823 A-D
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31 December 2026
Der Schwerpunkt der Neubearbeitung 2026 des Teilbandes § 823 A-D zum Recht der unerlaubten Handlungen, liegt in der analytischen Beantwortung von Fragen auf dem komplexen Rechtsgebiet des „Persönlichkeitsrechts". Zu nennen sind hier u.a. die Haftung zur Berichterstattung über die Todesumstände eines Ehepartners, von der Rechtsprechung vorgegebenen präzisierten Anforderungen an die Haftung von Internet-Rezensionsplattformen als mittelbare Störer oder die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch wahre Tatsachenbehauptungen. Beim eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind u.a. die BGH-Entscheidungen zur Abwehr unzumutbarer Störungen durch moderne Kommunikationsformen oder zur Haftung für eine gemeinschaftlichen Blockade sicherheitsrelevanter Bereiche eines Flughafens von hoher Aktualität.
Johannes Hager,