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Brauchen wir ein drittes Geschlecht?

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Im Jahre 2013 wurde in § 22 Abs. 3 PStG klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehörigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleich...
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  • 20 July 2015
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Im Jahre 2013 wurde in § 22 Abs. 3 PStG klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehörigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleichwohl basiert das deutsche Familienrecht weiterhin auf einer binären Geschlechterordnung. Der Vortrag analysiert die Frage, ob ein drittes Geschlecht anzuerkennen ist oder auf das Geschlecht als Kategorie des Familienrechts ganz verzichtet werden sollte.

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Price: $22.99
Pages: 36
Publisher: De Gruyter
Imprint: De Gruyter
Series: Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin
Publication Date: 20 July 2015
ISBN: 9783110441819
Format: Paperback
BISACs: LAW038000 LAW / Family Law / General, Law and society, gender issues, Family law
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Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg

§ 1. Einleitung

I. Binäre soziale Geschlechterordnung
II. Intersexualität aus medizinischer Sicht
III. Haltung des Rechts

§ 2. Personenstandsrechtliche Behandlung von Intersexualität

I. Frühere personenstandsrechtliche Praxis
II. Auswirkungen des neuen § 22 Abs. 3 PStG
III. Familienrechtlicher Status von Personen mit offenem Geschlechtseintrag

§ 3. Perspektive eines geschlechtsneutralen (Familien-)Rechts?

§ 4. Eintragung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister?

§ 5. Zusammenfassung