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Der Umgang mit NS-Raubgut

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Ziel der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik war auch die massenhafte und gewaltvolle Umverteilung von Vermögenswerten. Die Rückabwicklung dieses Raubzuges begann mit dem Ende des Zweiten We...
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  • 30 July 2026
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Ziel der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik war auch die massenhafte und gewaltvolle Umverteilung von Vermögenswerten. Die Rückabwicklung dieses Raubzuges begann mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges unter alliierter Besatzung und durchlief in der Bundesrepublik nachfolgend verschiedene Phasen. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde der Umgang mit Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust noch einmal neu verhandelt. Anlässlich der 1998 verabschiedeten Washington Principles on Nazi-Confiscated Art entschied man sich in Deutschland gegen eine rechtliche Lösung, verwies aber gleichwohl auf die Leitlinien der Gesetzgebung der Nachkriegszeit.

Damit wurde die seit 1998 praktizierte Restitutionspraxis in die Tradition der Rückerstattungsgesetzgebung seit 1945 gestellt, ohne jedoch selbst Rechtsqualität anzunehmen. Der nunmehr vorgelegte historisch-kritische Kommentar macht diese Zusammenhänge und die damit eröffneten Spannungen systematisch sichtbar. Er erschließt den Zugang zu den Prüfungskriterien und analysiert ihre Interpretationsgeschichte bis in die Gegenwart. So lassen sich gegenwärtige Strukturen historisch nachvollziehen und kritisch bilanzieren. Der Kommentar liefert eine historisch-kritische Bestandsaufnahme, die einen fundierten Umgang mit NS-Raubgut ermöglicht und die Lösungen der Vergangenheit für morgen weiterdenkt.

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Price: $52.99
Pages: 304
Publisher: De Gruyter
Imprint: dG Arts
Publication Date: 30 July 2026
ISBN: 9783689241681
Format: Hardcover
BISACs: Forgery, falsification and theft of artworks, History of art, Legal history, Violence, intolerance and persecution in history, The Holocaust
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Benjamin Lahusen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte, Europa-Universität Viadrina

Gesa Vietzen, Projektleitung Recht ohne Recht am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte, Europa-Universität Viadrina