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Die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und nicht geschäftsführenden Direktoren
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16 September 2011

Die deutsche Aktiengesellschaft folgt dem zweistufigen Verwaltungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats stellt die Überwachung der Geschäftsführung dar. Auch im internationalen Vergleich wird die interne Unternehmenskontrolle von Organmitgliedern übernommen, die in die Führung des operativen Geschäfts des Unternehmens nicht unmittelbar einbezogen sind. In Großbritannien und in den USA mit einstufigem Verwaltungssystem wird die Kontrolle der Unternehmensleitung durch nicht geschäftsführende Direktoren (sog. non-executive bzw. outside directors) erfüllt. Das einstufige Verwaltungssystem mit nicht geschäftsführenden Direktoren ist seit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auch in Deutschland eine Option.
Die Aktualität der Untersuchung wird verdeutlicht durch Wirtschaftsskandale und Unternehmenskrisen in jüngerer Zeit, nicht zuletzt die Bilanzskandale zu Beginn des Jahrtausends und die Finanzmarktkrise. Kontrolldefizite gegenüber der Geschäftsführung werden häufig als mitursächlich erachtet. Rechtsordnungsübergreifend wird die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und nicht geschäftsführenden Direktoren intensiv diskutiert. Diese Publikation verfolgt das Ziel, aus rechtsvergleichender Betrachtungsweise einen Beitrag zu dieser Diskussion zu leisten.
Philipp Lederer, Nürnberg.