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Die Kammer schreibt schon wieder!
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27 April 2016

Mit dem Narrativ des "Malverbots" konstruierten viele deutsche Maler und Bildhauer nach 1945 von sich ein einseitiges Bild als verfolgte Künstler. Zur Begründung reichte oft der Umstand, auf der Ausstellung "Entartete Kunst" mit nur einem Werk vertreten gewesen zu ein. Unberücksichtigt blieb die Tatsache, dass die meisten Kunstschaffenden ansonsten unbehelligt blieben und sogar von öffentlichen Aufträgen profitierten. Nach dem Krieg geriet rasch in Vergessenheit, wie der Kunstalltag mit seinem von der Reichskammer der bildenden Künste vorgegebenem Reglement tatsächlich organisiert war. Welche Arbeitsbedingungen herrschten für Künstler und Händler? War das Sammeln von moderner Kunst verboten? Das Buch widmet sich erstmalig exemplarisch diesen juristischen Aspekten der Kunstgeschichte des Nationalsozialismus.
Anja Tiedemann, Forschungsstelle "Entartete Kunst", Universität Hamburg.