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Die Natur und das Wesen der Staaten
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16 November 2026

In Die Natur und das Wesen der Staaten (1760) entwickelt J.H.G. von Justi eine „politische Metaphysik“, die auf Ausbildung einer naturrechtlich fundierten politischen Grundlagenwissenschaft abzielt. Diese ‚Grundwissenschaft‘ soll die apriorischen Fundamente für die empirisch ausgerichteten Forschungen zur Staatsklugheit, zur Polizei- und Verwaltungswissenschaft legen. Zu diesem Zweck betrachtet Justi nicht nur den historischen Ursprung, sondern auch den systematischen Grund der Entstehung von Staaten. Vor allem aber demonstriert er den zentralen Zweck des staatlicher Gemeinwesen, der nach Justi in der Beförderung der „gemeinschaftlichen Glückseligkeit“ von Gemeinschaft und Individuen besteht. Gewichtige Momente eines solchen Staates sieht Justi in der möglichst geringen Einschränkung der natürlichen Freiheit des Menschen, der Einhaltung der juridischen Gerechtigkeit sowie der Ausrichtung des Regierungshandelns auf einen stabilen Frieden. Erweitert werden diese Grundzüge seine Staatstheorie durch eine umfangreiche Regierungslehre und eine Theorie der Gesetze. Auf der Grundlage der Wolffschen Philosophie bietet Justi zudem eine der ersten produktiven Rezeptionen von Montesquieus Geist der Gesetze.
Ere P. Nokkala, Universität Jyväskylä, Jyväskylä, Finnland; Gideon Stiening, LMU Universität München, München, Deutschland.
Ere P. Nokkala, University of Jyväskylä, Jyväskylä, Finland; Gideon Stiening, LMU University Munich, Munich, Germany.