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Gemeinwohl im Wirtschaftsstrafrecht
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17 October 2013

Die Strafverfolgung erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit, wobei diese mittlerweile durch das Gemeinwohl repräsentiert wird. Der Tagungsband beschäftigt sich mit diesem Begriff speziell im Wirtschaftsstrafrecht. Die Beiträge verorten den politisch-gesellschaftlichen Rahmen und klären ökonomische, europa- und verfassungsrechtliche Fragen. Beleuchtet werden das Gemeinwohl im materiellen Recht und der Gemeinwohlbezug einzelner Wirtschaftsdelikte.
Eberhard Kempf, Frankfurt; Klaus Lüderssen, Universität Frankfurt; Klaus Volk, Universität München.