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Justitiabilität und Rechtmäßigkeit

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Das Recht ist eine wesentliche Entstehungsbedingung moderner Literatur. Unter diesem Gesichtspunkt ist Literatur als justitiabel, als Gegenstand der Gerichte und des Rechts zu begreifen. Die Litera...
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  • 01 January 2010
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Das Recht ist eine wesentliche Entstehungsbedingung moderner Literatur. Unter diesem Gesichtspunkt ist Literatur als justitiabel, als Gegenstand der Gerichte und des Rechts zu begreifen. Die Literaturgeschichte ist demnach auch entlang von Verrechtlichungsprozessen zu beschreiben: Die Zensur, das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht sind dabei nur drei Beispiele aus einer Vielzahl rechtlicher Bestimmungen, die prägenden und nachhaltigen Einfluss auf die Entstehung und Wirkung von Literatur haben.
Im vorliegenden Sammelband gehen Literatur- und Filmwissenschaftler ebenso wie Juristen diesem komplexen Verhältnis nach: In 15 Fallanalysen zur deutschsprachigen Literatur von der Aufklärung bis zur Gegenwart sowie zum Film und zum Comic stellen sie besonders markante und aufschlussreiche Beispiele für das wechselseitige Bedingungsverhältnis von Literatur und Recht dar. Dabei wird vielfältig erkennbar, dass und wie Literatur in das juristische Gebiet hineinwirkt und dass der juristische Rahmen unabdingbar zum Verständnis literarischer Texte und literatursoziologischer Prozesse ist.
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Price: $113.00
Pages: 286
Publisher: Brill
Imprint: Brill
Series: Amsterdamer Beiträge zur neueren Germanistik
Publication Date: 01 January 2010
ISBN: 9789042028371
Format: Hardcover
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"…ein sehr empfehlenswertes Vademecum fürr alle, die sich - beruflich oder aus Neigung - mit dem Sujet “Literatur und Recht” befassen." – In: NJW 11/2011
"Wie die kurzen Skizzen zu den einzelnen Beiträgen veranschaulichen sollten, bietet der Band eine Fülle an Denkanstößen, Thesen und Informationen und ist (auch aufgrund eines fundierten wissenschaftlichen Apparates) eine Fundgrube für jeden an den vielschichtigen Konfliktfeldern zwischen Recht und Literatur bzw. Kunst Interessierten. Besonders gelungen erscheint die Einbeziehung des Mediums Film als “bewegte Literatur'', zu dessen Verhältnis zum Recht bislang weit weniger grundlegende Forschungsarbeiten vorgelegt worden sind als zum Themenkreis “Recht und Literatur''." – Markus Thiel (Köln), in Journal der Juristischen Zeitgeschichte 2 (2014), pp. 87-89