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MietNovG 2015
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27 November 2015

Durch das am 1. Juni 2015 in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 (MietNovG 2015) wird rechtliches Neuland betreten. Es enthält eine Reihe komplizierter Vorschriften, insbesondere über die Mietpreisbremse, die Wiedervermietungsmiete, Mischmiete und die Behandlung „verknüpfter“ Folgeverträge. Die ganze Materie ist in hohem Maße anfällig für Klagen. In besonderem Maße gilt das für die schwierigen Fragen, wie sich die höchst zulässige Miete bestimmen lässt, wie die Kontrolle landesgesetzlicher Verordnungen zur Miethöhe zu erfolgen hat und welche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen gesetzliche Preisvorschriften eingreifen. Die Kommentierung wird ab November 2015 sowohl gedruckt, als auch bei juris online verfügbar sein.
Prof. Dr. Volker Emmerich