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Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler
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02 December 2009

Das Recht wird üblicherweise eingeteilt in die drei Bereiche Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Dabei regelt das Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander basierend auf dem Gedanken der Gleichordnung, d.h. der Betrachtung aller Agierenden als grundsätzlich auf gleicher Ebene stehend. Wesentliches Grundprinzip des Privatrechts ist die Privatautonomie, wonach jedermann seine Rechtsbeziehungen frei gestalten, also selbst darüber entscheiden kann, ob, mit wem, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt er Verträge schließt oder andere rechtliche Beziehungen eingeht.
Dieses Lehrbuch umfasst die wesentlichen Themengebiete des Wirtschaftsprivatrechts: Willenserklärung, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Formvorschriften, nichtige Rechtsgeschäfte, bewusste Willensmängel, Anfechtung (unbewusste Willensmängel), Vertragsschluss unter Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers, die Fragen des untergegangenen Primäranspruchs, die Durchsetzbarkeit des Primäranspruchs, Sekundäransprüche, Kaufvertrag, Werkvertrag, Culpa in contrahendo (c. i. c.), Beteiligung Dritter an Schuldverhältnissen, Geschäftsführung ohne Auftrag, dingliche, bereicherungsrechtliche und deliktische Ansprüche sowie abschließend die Methodik der Fallbearbeitung. Das Lehrbuch richtet sich vorwiegend an Teilnehmer betriebswirtschaftlicher und artverwandter Studiengänge.