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Recht verhandeln
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16 June 2005

Das juristische Alltagsverständnis von der Aufgabe der Gesetzesanwendung ist nach wie vor geprägt von der rechtspositivistischen Vorstellung, es gelte nur, das Recht, das in den Rechtstexten enthalten sei, aus diesen herauszupräparieren, da dort die Entscheidung jedes einzelnen Rechtsfalls im Prinzip bereits vorweggenommen sei. Durch 'richtige' Auslegung 'finde' man das richtige Recht und könne es dann 'anwenden'. Kritik an dieser Vorstellung vom bloßen Auffinden und Anwenden des Rechts erfolgte erstmals in den fünfziger Jahren, als man sich auf die klassische Rhetorik als eine Argumentationstheorie zurückbesann, mit der sich präziser als mit traditioneller Semantik oder Logik begreifen lässt, was vor sich geht, wenn Juristen Entscheidungen fällen. Die Beiträge des Bandes untersuchen die pragmatische Seite der juristischen Argumentation, z. B. den Aufbau einer Gerichtsrede oder bestimmte persuasive Techniken, mit dem Instrumentarium der modernen Kommunikations- und Sprechakttheorie.
Pluspunkte:
- Die Bände vervollständigen das dreibändige Kompendium zur modernen Rechtslinguistik
- Fundierte Analysen zu den kommunikations- und medientheoretischen Aspekten der Rechtsvermittlung und -auslegung
- Grundlegende Studien zum Verhältnis von Sprache und Recht aus pragmatischer und soziolinguistischer Perspektive
- Wegweisende Ergebnisbände eines groß angelegten Projekts der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
Kent D. Lerch ist Koordinator der interdisziplinären Arbeitsgruppe "Sprache des Rechts" an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.