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Volksrichter in der SBZ/DDR 1945 bis 1952
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12 March 1997

In der sowjetischen Besatzungszone traten seit 1946 Volksrichter zunehmend an die Stelle der zahlreichen Richter und Staatsanwälte, die im Zuge der Entnazifizierung aus der Justiz entfernt worden waren. Dieser Elitenaustausch bildete ein zentrales Mittel zur Transformierung des Justizwesens in der entstehenden DDR. Bisher weitgehend unbekannte Quellen veranschaulichen die Entscheidungen der zentralen Instanzen (Zentralverwaltung für Justiz, SMAD, SED) und geben Aufschluß über die Entwicklung der zunächst rein fachlichen, später jedoch stark ideologisierten Kurzausbildung der neuen Juristenelite. Daß deren Fortbildung nicht nur dazu diente, fachliche Defizite auszugleichen, sondern auch justizsteuernde Funktionen besaß, wird ebenso deutlich wie das Ziel, die Volksrichter möglichst rasch in Führungspositionen zu bringen. Der Autor: Hermann Wentker ist stellvertretender Leiter der Außenstelle Berlin des Instituts für Zeitgeschichte.