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Vorbem §§ 620-630
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02 September 2019

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, aktueller Literatur und europäischer Rechtsentwicklung zur außerordentlichen Kündigung und zum Befristungsrecht wird in der Neubearbeitung 2019 der §§ 620-630 BGB die Beendigung des Dienstverhältnisses systematisch erläutert. U.a. wird die schwierige jüngst vom EuGH entschiedene Frage, anhand welcher Kriterien das staatliche Gericht das Verlangen nach loyalem Verhalten bewerten könne, oder etwa das Vorliegen von sehr langen Beschäftigungszeiten in Fällen der Sachgrundbefristungen eingehend erörtert.
Hartmut Oetker, Kiel; Ulrich Preis, Köln; Christian Rolfs, Köln